GEFÖRDERT WERDEN

Du hast Interesse an einer Förderung durch den Vereint für Demokratie Fonds? Hier findest Du alle wichtigen Informationen dafür.

Welche Aktivitäten können über den Vereint für Demokratie Fonds gefördert werden?

Der Vereint für Demokratie Fonds bündelt finanzielle Mittel von Unternehmen und Stiftungen für eine schnelle und unbürokratische Vergabe an Organisationen aus der Zivilgesellschaft, die mit bewährten Ansätzen Demokratie stärken und jetzt ihre Aktivitäten ausweiten wollen. Die Auswahl trifft eine unabhängige und vielfältig zusammengesetzte Jury. Für die nächste Fördergeldervergabe im Herbst 2024 sind drei Kategorien vorgesehen:

  1. Regionale Gestalter:innen:

    Als regionale Gestalter:innen suchen wir Organisationen, die durch ihr Engagement Probleme vor Ort angehen, breite Bündnisse (idealerweise mit Akteur:innen aus der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Lokalpolitik) schmieden und einen gesellschaftlichen Aufbruch für die jeweilige Region ermöglichen. So erreichen und aktivieren sie eine Vielzahl an Menschen und stellen populistischen und rechtsextremen Bewegungen ein beteiligendes gesellschaftliches “Dafür” entgegen. Mehr Informationen findest Du hier.

  2. Demokratie und Vielfalt vor Ort schützen
    Wir fördern Bündnisse oder Organisationen vor Ort (oder regional / überregional), die Bürger:innen aktivieren, gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Vielfalt einzustehen, oder die sich vor Ort für den Erhalt von Rechtssicherheit im Engagement-Bereich oder gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einsetzen. Mehr Informationen findest Du hier.
  3. Bundesweit skalierte (digitale) Angebote, die Demokratie schützen und erneuern: 
    Wir fördern bundesweit agierende Organisationen (mindestens in 3 Bundesländern aktiv), die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit schützen. Das umfasst auch digitale Angebote. Mehr Informationen findest Du hier.

Für die Kategorien 1 und 2 werden vorrangig Organisationen aus den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gefördert. Organisationen aus anderen Bundesländern können sich trotzdem auch bewerben.

Die Mittel der Förderung sind ungebunden und können frei verwendet werden. Es können zum Beispiel Sachkosten, Personalkosten und Kosten für Veranstaltungen damit gedeckt werden. In einzelnen Fällen wird eine Projektförderung in Frage kommen, bei der die Mittel gebunden sind, zum Beispiel aufgrund des Satzungszwecks und/oder des erst kurzen Bestehens einer Organisation. Hier fordern wir die Organisationen zur Erstellung einer Projektskizze auf.

Wie sieht der Bewerbungsprozess aus?

  1. Interessensbekundung (08. August 2024 bis 28. August 2024, 23:59 Uhr): Fülle den Fragebogen aus (Dauer ca. 15 Minuten), um Dein Interesse zu bekunden. Die Rückmeldung erfolgt innerhalb weniger Tage. Mit der Interessensbekundung möchten wir gewährleisten, dass nur diejenigen Organisationen und Personen Zeit für eine Bewerbung investieren, die angesichts der Kriterien und Kategorien für eine Förderung infrage kommen. Interessensbekundungen, die uns nach dem 28. August erreichen, werden für die darauffolgende Förderrunde berücksichtigt.
  2. Bewerbungsformular (08. August bis 02. September 2024, 23:59 Uhr): Falls wir auf Basis der Interessensbekundung eine Bewerbung für sinnvoll erachten, erhältst Du ein Bewerbungsformular, das ausgefüllt werden muss. Bewerbungsformulare, die uns nach dem 02. September um 23:59 Uhr erreichen, werden für die darauffolgende Förderrunde berücksichtigt.
  3. Jurysitzung (25. September 2024): Die Jury entscheidet über die finalen Förderungen. Die Ergebnisse der Jurysitzung werden noch am selben Tag verkündet.

Deine Organisation fällt in eine der drei obigen Kategorien? Klicke auf den Button und melde Dein Interesse an: